Pläne zur Aufweichung des Informationsfreiheitsgesetzes
Kurz vor der Sommerpause präsentierte die Bundesregierung noch ihr großes Reformpaket. Damit sorgt sie beispielsweise für weniger Krankheit, weil Kranke schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Naja, so ein Gang zum Arzt, also frische Luft, soll ja bekanntlich gesund sein. Doch nein, ruderte, der Bundeskanzler nach der ersten großen Aufregung der arbeitenden Bevölkerung zurück, man müsse ja gar nicht am ersten Tag zum Arzt gehen. Nur die AU vorlegen, das reicht schon. Wo ich die bekomme? Na beim Arzt natürlich.
„Wer tatsächlich krank ist, der wird seinen Arzt kontaktieren“, sagte dazu der ehemalige Gesundheitsminister und heutige CDU-Fraktionschef Jens Spahn. Als Grund nennt er, dass wir Deutschen die
höchsten Krankheitstagezahl in Europa hätten (In Norwegen sind es im Schnitt 5,9 Wochen pro Jahr, in Spanien 4,9, in Frankreich 4,1 und in Deutschland 3,6 Wochen), da ja viele an Montagen oder
Freitagen entschieden, an diesem Tag nicht zur Arbeit gehen zu wollen.
Ziel der Reformen sei eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und ein Bürokratieabbau, erläuterte er, doch das ging im Protest vieler Bürger weitestgehend unter. Ebenfalls ein wenig unter ging der Plan zur Aufweichung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dieses gibt jeder und jedem das Recht, von den Behörden des Bundes amtliche Informationen zu erhalten, also Auskünfte, Akteneinsicht etc. in alles, was Bundesorgane betrifft. Eben dieses IFG soll eingeschränkt werden, so sieht es das Reformpaket vor.
Während bisher jeder eine Anfrage stellen konnte, soll dies künftig nur noch Personen mit „berechtigtem Interesse“ vorbehalten sein. Organisationen wie Amnesty International oder die Deutsche
Umwelthilfe etc. sollen keine Anfragen mehr stellen dürfen, offenbar auch Pressevertreter nicht mehr. Damit sei das IFG de facto abgeschafft, so sieht es der Journalist Arne Semsrott, der unter
anderem das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat leitet.
Bei jeder Anfrage müsse die Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden und vor allem würden „zukünftig pauschal die Namen aller Behördenmitarbeiter*innen geschwärzt werden – also auch von
Führungspersonal und prominenten Entscheidungsträger*innen. Damit wäre nicht mehr nachprüfbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist. Das birgt ein massives Korruptionsrisiko“, so
Semsrott. Die Kosten für die Anfragen könnten künftig ziemlich teuer werden und natürlich soll es für die Behörden deutlich einfacher werden, Anfragen abzulehnen.
Ziel des Gesetzes war es, das Vertrauen in den Staat zu stärken und Korruption vorzubeugen. Nun. Die Linke bezeichnete die Pläne als „Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der
Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren“. Es diene der Regierung dazu, sich unkontrollierbar zu machen. „Ein krasser Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte“, heißt es von
den Grünen.
Auch der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an Abgeordnete, den von den Koalitionsspitzen von CDU und SPD beschlossenen Plänen nicht die Zustimmung zu verweigern, sie sollten dafür eintreten, dass die Informationsfreiheit in Deutschland am Leben zu erhalten.
„Die Maskenaffäre von Jens Spahn, die Kumpelei von Katherina Reiche mit der Milliardärs-Lobby, die CDU-Fördermittelaffären“, all diese Skandale kämen mit dieser Gesetzesänderung nicht mehr an die Öffentlichkeit, spitzt Arne Semsrott es zu, „Das ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“, drückt er es aus, ein „Frontalangriff auf Presse- und Informationsfreiheit.“
Bleibt nur die Frage, warum unsere Regierung so wenig Information wie möglich preisgeben will. Und wenn Jens Spahn allen Kranken pauschal unterstellt, sich nur einen freien Tag machen zu wollen, darf an dieser Stelle wohl gefragt werden, was einige Spitzenpolitiker wohl zu verbergen haben, dass sie dieses Gesetz um jeden Preis abschaffen wollen.
